Erneut liegt uns eine Abmahnung der Swarovski AG aus Triesen/Liechtenstein vor. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Lorenz, Seidler, Gossel aus München.
Gegenstand der Abmahnung ist eine Markenrechtsverletzung auf der Internethandelsplattform Ebay. Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass Sie statt der Bezeichnung „Swarovski Elements“ lediglich den Begriff Swarovski verwenden.
Der kleine aber feine Unterscheid:
Während man bei der Bezeichnung „Swarovski“ davon ausgehen darf, dass die Produkte von Swarovski selbst stammen oder von dieser lizensiert wurde, stammen die Produkte mit der Bezeichnung „Swarovski Elements“ nicht von Swarovski. Vielmehr wurden hier lediglich „Swarovski Elements“ verarbeitet. In dieser ungenauen Bezeichnung sieht Swarovski eine Markenrechtsverletzung.
Der Verstoß wird seit Jahren systematisch abgemahnt. Während früher bei Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Abmahnkosten noch eine Vergleichsgebühr von 540,00 € angeboten wurde, werden heute eine Abmahnkosten in Höhe von über 3.098,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
In keinem Fall sollte man einfach die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und den Geldbetrag zahlen.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert werden. Auch die Unterlassungserklärung sollte lediglich in modifizierter Form abgeben werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk