Ginge es nach dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestages und CDU-Politiker Siegfried Kauder, so würden fortan Internetanschlüsse nach der dritten Verwarnung für mehrere Wochen gesperrt werden dürfen, von deren Account drei Urheberrechtsverletzungen nacheinander begangen worden seien (three-strikes-system). Einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf wird Kauder in den nächsten Monaten ausarbeiten und vorlegen.
Um das geistige Eigentum, beispielsweise Musik- oder Filmwerke, vor illegalen Up- und Downloads zu schützen und den dadurch entstehenden Schaden für die Musik- und Filmindustrie zu verringern, so Kauder singemäß, sei über derartige Maßnahmen mehr als nur nachzudenken. In Frankreich und den USA seien außerdem schon ähnliche „Warnmodelle“ umgesetzt worden.
Auch wenn die Musikindustrie dieses Vorhaben natürlich begrüßt, stößt es bisher ansonsten fast ausschließlich auf Kritik. Die von Kauder skizzierte Regelung sei nicht nur datenschutzrechtlich mehr als bedenklich, sondern bringe die Balance zwischen Urheberschutz und der Sicherung der Privatsphäre der Internetnutzer aus dem Gleichgewicht, so Parteivertreter den FDP und der Grünen. Eine Sanktionierung derer, bei denen nicht einmal klar festgestellt werden könne, ob sie selbst den Verstoß begangen hätten oder nicht etwa Familienangehörige oder Freunde, sei letztlich nicht zu rechtfertigen.
Es bleibt abzuwarten, ob und inwieweit der Schutz des geistigen Eigentums in Zeiten des Internet 2.0 verstärkt wird und wie dies mit den Persönlichkeitsrechten der Internetbenutzer zu vereinbaren gelingt.