Ab dem 01.12.2011 gelten die geänderten Bestimmungen der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer PKW`s (PKW-EnVKV).
Wie schon bei neuen Haushaltsgeräten muss nun auch bei der Werbung für den Verkauf von neuen PKW die entsprechende Energieeffizienzklasse anhand einer farbigen Skala angegeben werden. Die jeweilige Energieeffizienzklasse errechnet sich dabei aus dem Verhältnis der CO2-Emissionen in Relation zur Masse des Fahrzeuges und unterteilt sich in die Klassen A bis G. Auch Hybrid- und Elektroautos, die schneller als 25 km/h fahren und bis zu 9 Sitzen haben, werden davon erfasst.
Diese Kennzeichnungspflicht entfällt nur noch dann, wenn für die Marke an sich, und nicht für ein bestimmtes Modell geworben wird. Automobilkonzerne, aber auch andere Anbieter von Neufahrzeugen, müssen die neuen Bestimmungen daher schnellstmöglich bei ihren Werbestrategien beachten, um kostenintensiven Abmahnungen vorzubeugen.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH hat unter der Internetadresse www.pkw-label.de eine Maske erstellt, über die das individuelle Energieeffizienzlabel eines jeweiligen Fahrzeuges erstellt und ausgedruckt werden kann.