Uns liegt eine Abmahnung (März 2013) des Herrn Andreas Kemper wegen Versenden einer Spam Mail zur Bearbeitung vor. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Michael Vetter aus Michelstadt. Die Abmahnung ist nicht die erste Ihrer Art. Auch in der Vergangenheit hat Herr Kemper durch Herrn Rechtsanwalt Vetter immer wieder Abmahnung wegen angeblichen Spam Mails versandt.
Verlangt werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserkläring sowie Kostenersatz der Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 4.000 €
Das Zusenden von unerwünschten Emails ist grundsätzlich tatsächlich nicht erlaubt. Dem Betroffenen steht daher zu eine Abmahnung auszusprechen und die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung zu verlangen. Es handelt sich um bei der unerwünschten Mail nach überwiegender Rechtssauffassung um eine Persönlichkeitsrechtsverletzung bzw. um einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Trotz allem ist nicht jede Abmahnung berechtigt. Es muss immer der Einzelfall betrachtet werden.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne! Wir sind auf die Abwehr von Abmahnungen spezialisiert.
Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Betroffenen helfen!
Wenn möglich werden wir versuchen die geltend gemachten Ansprüche komplett abzuwehren.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net