Aktuell liegt uns eine Abmahnung wegen der Ubisoft GmbH wegen Verletzung gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG)vor. Vertreten wird die Ubisoft GmbH durch die Rechtsanwälte SCHULTERIESENKAMPFF Rechtsnanwaltsgesellschaft mbH. Konkret geht es um den Verkauf einer deutschen Version eines Computerspiels über die Internethandelsplattform Ebay, versendet wird aber die (nur) für andere Teile Europas bestimmte PEGI-Version. Konkret geht es um das Spiel
Just Dance 2014.
Zur Erläuterung:
PEGI ist die Abkürzung für „Pan-European Game Information“. Hierbei handelt es sich ein europaweites Alterseinstufungssystem für Computerspiele. Es wird von der Interaktiven Softwareföderation Europas (ISFE) verwaltet. Es besteht aus zwei Teilen.
Das Problem Deutschland nutzt dieses System nicht, sondern setzt ein eigenes System ein, die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle). Bei der USK wird jedes Spiel einzeln von den Spieletestern mithilfe von Lösungshilfen und Zusatzmaterial der Einreicher durchgespielt und für das Gutachtergremium eine Präsentation mit besonderem Schwerpunkt auf jugenschutzrelevante Inhalte erstellt. Dieses Verfahren wird von vielen als das weltweit gründlichste Verfahren bezeichnet. Spielehersteller können ihre Produkte bei der USK gegen Gebühr einstufen lassen.
Ein Verkauf der PEGI Version in Deutschland an Kinder und Jugendliche kann daher einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellen. Das interessante ist, dass das Computerspiel FSK 0 hat. Es darf daher die Frage erlaubt sein, warum der Verkauf ohne den Hinweis auf FSK 0 einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellen soll.
In der Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewährte Unterlassungserklärung, Auskunft sowie Kostenersatz bei einem Streitwert von 60.000 € gefordert.
Wir raten derartige Abmahnungen sehr ernst zu nehmen! Eine Nichtreaktion kann ein gerichtliches Verfahren mit hohen Kosten nach sich ziehen.
Selbst wenn eine solche Abmahnung berechtigt ist, sollte es wohl überlegt werden ob und wie auf eine solche Abmahnung reagiert wird.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen! Wir haben einschlägige Erfahrungen mit dem Abmahner!
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.
Wir können aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit den Abmahnkanzleien die Erfolgsaussichten einschätzen. Selbst wenn der Vorwurf begründet sein sollte, sollte große Sorgfalt auf die Fassung der Unterlassungserklärung gelegt werden. Ebenso bestehen häufig Möglichkeiten zumindest den geforderten Betrag zu reduzieren.
Achtung! Die Rechtsanwälte SCHULTERIESENKAMPFF vertreten auch andere Rechteinhaber wie etwa den NAMCO BANDAI.
Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk gerne unter 0800 333 10 30 zur Verfügung!