Nach uns vorliegenden Informationen mahnt die Buchhandlung und Verlag Richard Aumann & Co. derzeit Verstöße gegen die Buchpreisbindung ab.
In Deutschland gilt die Buchpreisbindung gemäß § 5 Buchpreisbindungsgesetz im Buchhandel für sämtliche in Deutschland verlegten Bücher sowie für Musiknoten und kartographische Produkte. Ausgenommen sind gebrauchte Bücher oder Bücher deren Preisbindung offiziell aufgehoben wurde.
Vertreten wird die Buchhandlung und Verlag Richard Aumann & Co durch die Rechtsanwaltskanzlei Aumann-Mangels. Betroffen sind Anbieter neuer bzw. neuwertiger Bücher bei Ebay.
Gefordert werden neben einer strafbewährten Unterlassungserklärung Abmahnkosten in Höhe von 865,00 Euro.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Buchhandlung und Verlag Richard Aumann & Co. erhalten haben raten wir dringend einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte wohl überlegt sein, da Sie ein leben lang gilt. Aus sollte großen wert auf die Formulierung gelegt werden. Auch ist nicht jede Abmahnung berechtigt.
Gerne erklären wir Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen.
Wir bieten kompetente Beratung zum festen Pauschalpreis.
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.
Wir vertreten deutschlandweit
freecall unter 0800 3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net