Aktuell sind wieder vermehrt Abmahnungen von Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Umlauf. Die Abmahnungen enthalten den Verstoß gegen das Verpackungsgesetz.
In den uns vorliegenden Abmahnschreiben versendet RA Sandhage die Abmahnung im Auftrag der iOcean UG. In den Abmahnungen wird eingangs ausgeführt, dass die Abmahnerin auf den Verkauf von Schuhen, insbesondere Sportschuhen spezialisiert ist. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Vorlage eines Registrierungsbescheides nach dem Verpackungsgesetz sowie Anwaltskosten in Höhe von 334,75 EUR gefordert.
Abgemahnt wird ein Verstoß gegen das relativ neue, seit dem 01.01.2019 geltende Verpackungsgesetz. Konkret wird mit der Abmahnung der Kanzlei Sandhage ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht beanstandet. Nach dem neuen Verpackungsgesetz müssen sich alle Hersteller vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der neu geschaffenen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (Zentralen Stelle) registrieren lassen. Ohne eine solche Registrierung dürfen Produkte in systembeteiligungspflichtigen Verpackungen nicht mehr zum Verkauf angeboten werden. Unter den Begriff des Herstellers im Sinne des Verpackungsgesetzes fällt nicht nur der Hersteller des Produktes, sondern auch Händler, der Waren versandfertig verpackt.
Im Falle einer Abmahnung ist zunächst zu prüfen, ob die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden ist. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsrechtsverstoß darstellt. Nach unserer Einschätzung sind Abmahnungen wegen fehlender Registrierung nach dem Verpackungsgesetz ein relativ neues Abmahngebiet.
Wenn Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben, sollten Sie ohne anwaltlichen Rat keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten. Lassen Sie sich gerne von uns beraten.
Abschließend raten wir:
Sofern Sie sich als Online Händler noch nicht mit den Vorgaben des Verpackungsgesetzes vertraut gemacht haben, sollten Sie dies nunmehr schnellstmöglich nachholen.