Wir haben Kenntnis davon erlangt, dass Frau Olga Levkovski vertreten durch die Kanzlei Tuna Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung abmahnen lässt.
Frau Levkovski vekauft bei Ebay unter dem Namen strumpferia“ Strümpfe und Strumpfhosen.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass in seinen Angeboten keine Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthalten seien. Dies stelle nach Ansicht des Abmahners einen Wettbewerbsverstoß dar. Verwiesen wird insoweit auf eine Entscheidung des Landgerichts Würzburg.
Gefordert werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € (Gegenstandswert 5.000 €).
Unabhängig davon, ob der Verstoß tatsächlich vorliegt, haben wir Bedenken hinsichtlich der Rechtsmäßigkeit der Abmahnung. Ob es sich bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung um einen Wettbewerbsverstoß handelt, ist aktuell sehr umstritten. So gehen etwa das Landgericht Bochum als auch das Landgericht Wiesbaden davon aus, dass dies keinen abmahnfähigen Tatbestand darstellt.
Unsere Empfehlung
- Nicht voreilig handeln!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 6 000 Abmahnverfahren!
Bitte beachten Sie!
Sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein, müssen Sie kurzfristig dafür sorgen, dass Ihre Angebote rechtssicher umgestaltet. Auch dabei helfen wir Ihnen natürlich gerne.
Auch sonst stehen wir Ihnen mit Rat und Tat für alle Fragen zum Datenschutz zur Verfügung.
Ihr Dr. Stephan Schenk
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz
Datenschutzbeauftragter (TÜV)