Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Playboy Enterprises International, Inc, Berverly Hills, USA wegen Verletzung der Bildmarke "Häschenkopf (gemeint Playboy Häschen)" ausgesprochen. Die Abmahnung wurde durch die Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner aus Stuttgart ausgesprochen. Geschützt ist Marke unter anderen für den Bereich Schmuckwaren. Darüber hinaus aber auch für eine Vielzahl weiterer Klassen.
Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass dieser die Markenrechte der Playboy Enterprises International, Inc, Berverly Hills, USA verletzt, da dieser Piercings ohne Zustimmung der Playboy Enterprises International, Inc anbietet.
Gefordert wird im Schreiben lediglich die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sämtliche weitere Ansprüche und Rechte behält sich das Unternehmen allerdings vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass nach Abgabe der Unterlassungserklärung, Auskunft und Schadenersatz gefordert werden. Achtung bei Markenrechtsverletzungen werden regelmäßig Streitwert zwischen 50.000 und 300.000 € angenommen.
Wir raten derartige Abmahnungen sehr ernst zu nehmen! Eine Nichtreaktion kann ein gerichtliches Verfahren mit hohen Kosten nach sich ziehen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.
Wir können aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit den Abmahnkanzleien die Erfolgsaussichten einschätzen. Selbst wenn der Vorwurf begründet sein sollte, sollte große Sorgfalt auf die Fassung der Unterlassungserklärung gelegt werden. Ebenso bestehen häufig Möglichkeiten zumindest den geforderten Betrag zu reduzieren.
Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk unter 0800 333 10 30 zur Verfügung.