Herr Lothar Fürst Inhaber des Modelabels „MH My-Musthave“ mahnt weiter fleißig ab. Vertreten wrd er weiter durch Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage
Nach eigenen Angaben bietet Herr Lothar Fürst europaweit Taschen jedweder Art, Mode-Accessoires sowie modische Damen- und Herren-Oberbekleidung an.
In der Abmahnung wird zunächst auf die Registrierungspflicht gemäß Paragraf 9 VerpackG verwiesen. Im Weiteren wird ausgeführt, dass sich in dem für jedermann einsehbaren Verpackungsregister „LUCID“ kein Eintrag über den abgemahnten Verkäufer findet. Daher bestehe der dringende Verdacht, dass der Abgemahnte derzeit gegen das gesetzliche Verbot des Inverkehrbringens nach Paragraf 9 Absatz 4 VerpackG verstoße.
Der Abgemahnte wird unter Fristsetzung aufgefordert, den Nachweis seines lauteren Verhaltens zu führen, indem der Bescheid über die erstmalige Registrierung oder die gleichzeitig erteilte Registrierungsnummer bei LUCID vorgelegt wird
Sollte der Abgemahnte die Registrierung noch nicht vorgenommen haben, sei die Registrierung schnellstmöglich nachzuholen. Ebenso habe der Abgemahnte dann, innerhalb der gesetzten Frist, gegenüber dem Abmahner eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Weiter werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 3.000,00 Euro (= 334,75 €) verlangt.
Sollten auch Sie eine Abmahnung von Herrn Lothar Fürst erhalten haben raten wir folgendes.
- Nicht voreilig handeln!
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Beratung die vorformulierte Unterlassungserklärung
- Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor
- Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir beraten bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Unsere Kanzlei hat Erfahrung aus mehr als 6 000 Abmahnverfahren!
Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren.
Bitte beachten Sie!
Sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein, müssen Sie kurzfristig dafür sorgen, dass Ihre Angebote rechtssicher umgestaltet. Auch dabei helfen wir Ihnen natürlich gerne.