Aktuell erreichen uns Abmahnungen der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner aus Frankfurt am Main im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG vor. Gegenstand der Abmahnung ist das illegale anbieten der Datei
Bravo Hits Vol. 82
über sog. Filesharing Tauschbörsen wie bittorrent, edonkey, usw.
Auf der Datei soll sich das Lied
David Guetta – Play Hard (feat. Ne-Yo & Akon)
befinden.
Die EMI Music ist nach eigenen Angaben Inhaberin der ausschließlichen Rechte an dem Album „Nothing But The Beat 2.0 sowie den darauf enthaltenen Tonaufnahmen des Künstlers David Guetta.
Gerichtet ist die Abmahnung an den Anschlussinhaber. Achtung! Dieser ist nicht immer gleich der Täter. Es muss immer sogfältig geprüft werden, inwieweit der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. So hat etwa der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 (Morpheus)klargestellt, dass Eltern für das illegale Filesharing von Minderjährigen grundsätzlich nicht haften, wenn sie der Minderjährige über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt wurde und für die Eltern keine Anhaltspunkte vorhanden waren, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt
In der Abmahnung werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie ein Betrag von 450 € gefordert.
Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Wir können nicht empfehlen die beigefügte Erklärung zu unterzeichnen. Dies stellt ein Schuldeingeständnis dar. Eine solche Erklärung bindet den Unterzeichner ein Leben lang!
Achtung! Auch andere Rechteinhaber sprechen Abmahnungen wegen des illegalen Bereitstellens der Datei Bravo Hits Vol. 82 aus.
In jeden Fall raten wir dringend an einen aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen.
Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir helfen gerne.
Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Betroffenen helfen!
Wenn möglich werden wir versuchen den Anspruch komplett abzuwehren. Unser Motto: Kein Geld an den Abmahner. Wenn es nicht anders geht, geben wir in ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Den Zahlungsanspruch versuchen wie soweit wie möglich zu reduzieren, wenn nicht sogar gänzlich abzuwehren.
Eine telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net