Man glaubt es kaum, aber die bayrische Bäckerei Hofpfisterei in München hat sich die Marke „Sonne“ und „Pfister Sonne“ schützen lassen und dies schon im Jahr 1977.
Anderen Bäckereien ist es daher untersagt, den Begriff „Sonne“ etwa für Ihre Produkte, Zutaten usw. zu verwenden. Nachdem die Bäckerei in der Vergangenheit weniger Gebrauch von Ihrer Marke Gebrauch gemacht hat, werden seit einiger Zeit Abmahnungen an Mitbewerber versandt. Betroffen sind etwa Bäcker welche die bekannten „Partysonnen“ anbieten. .
Mittlerweile weisen sogar die Bäckereifachverbände Ihre Mitglieder darauf hin, Backwaren, die den Begriff "Sonne" enthalten, von Ihrer Internetseite zu löschen, da Verstöße im Internet scheinbar gezielt gesucht werden.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben heißt es erst mal Ruhe bewahren!
Die Berechtigung der Abmahnung sollte durch einen aufs Marken und Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen in diesen Bereichen können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net