Sie haben eine Abmahnung der Green Lane Designs Ltd. durch Kanzlei BRP erhalten? In der uns bekannten Abmahnung wird ausgeführt, dass es sich bei der die Green Lane Designs Ltd.
um ein innovatives Unternehmen mit Sitz in England handele, welches im Bereich der Verbrauchsgüter verschiedene Pionierleistungen erbracht und dabei neue Märkte erschlossen habe.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass ein Konkurrenzprodukt zu „dryerballs“ bewerbe und anbiete. Das Produkt „dryerballs“ sei nicht nur durch ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt, sondern genieße aufgrund seiner besonderen Eigenart auch wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz in Deutschland. Als Nachweis werden Beschlüsse des Landgerichts Frankfurt beigefügt.
Vom Abgemahnten werden die die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Ebenso werden Auskunft, Schadenersatz und Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.
Unsere Empfehlung
- Ruhe bewahren
- Keinen Kontakt mit den gegnerischen Rechtsanwälten aufnehmen
- Unterzeichnen Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung
- Fristen beachten
- Wenden Sie sich sofort nach Erhalt der Abmahnung an einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten.
Gerne sind wir für Sie da!
Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, wir klären Sie über die Einzelheiten Ihres Falles auf und unterstützen Sie gerne in Ihrem konkreten Fall.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 0800-3331030 oder 0421-56638760 oder senden sie uns die Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net
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