Wir haben Kenntnis erlangt, dass die ©-Law GbR Abmahnbungen wegen vermeintlicher Urheberechtsverletzungen verschickt. Hinter der GbR verstecken sich die Rechtsanwälte Stephan R. Schulenberg LL.M. Eur und Andre Schenk LL.M. Eur. Bis dato wurden die Abmahnungen unter dem Firmen Kopf Schulenberg & Schenk versendet.
Die aktuellen Abmahnungen der c-Law GbR (©-Law GbR) sind nach unseren Informationen mit den Schreiben der Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk fast identisch.
Berücksichtigt wurde allerdings wie es scheint die Gesetzgebung zum Urheberrecht.
Die Kanzlei c-Law GbR (©-Law GbR) soll im Auftrag folgender Rechteinhaber für nachstehende Werke abmahnen.
– G&G Media Foto-Film GmbH – Voll in den Arsch – Teil 2
– Berlin Media Art e.K.: Inhaber Raymond Louis Bacharach – Meli schluckt zum 1. Mal
In den Abmahnungen der Die Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk firmierend unter Kanzlei c-Law GbR (©-Law GbR) wird behauptet, dass die Abgemahnten den Film illegal zum Upload bereit gestellt hätten. In den Abmahnungen wird mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht.
Achtung! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.
So richten sich die Abmahnungen an den Anschlussinhaber. Dieser ist nicht immer gleich der Täter. Es muss immer sogfältig geprüft werden, inwieweit der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist. So hat etwa der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 (Morpheus)klargestellt, dass Eltern für das illegale Filesharing von Minderjährigen grundsätzlich nicht haften, wenn sie der Minderjährige über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt wurde und für die Eltern keine Anhaltspunkte vorhanden waren, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt
Wir raten allerdings derartige Abmahnungen sehr ernst zu nehmen! Eine Nichtreaktion kann ein gerichtliches Verfahren mit hohen Kosten nach sich ziehen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen!
Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts. Wir können aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung mit den Abmahnkanzleien die Erfolgsaussichten einschätzen. Selbst wenn der Vorwurf begründet sein sollte, sollte große Sorgfalt auf die Fassung der Unterlassungserklärung gelegt werden. Ebenso bestehen häufig Möglichkeiten zumindest den geforderten Betrag zu reduzieren.
Für einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Schenk unter 0800 333 10 30 zur Verfügung.