Aktuell liegt uns eines Abmahnung des Ernst Westphal e. K. vertreten durch die Kanzlei Schröder aus Kiel zur Überprüfung vor.
Ernst Westphal e. K bietet nach eigenen Angaben unter anderem auf der Internetplattform ebay Uhren, Uhrenersatzteile, Uhrenzubehör, Schmuck, Goldschmiede-, Juwelier und Uhrmacherbedarf zum Kauf an.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ein Mitbewerber zu sein. Dies, weil er auf der Plattform ebay ebenfalls Uhren anbietet und dabei gewerblich tätig sind.
Was bedeutet die gewerbliche Tätigkeit?
Selbst wenn man sich als privater Verkäufer bei ebay anmeldet, ändert dies nichts daran, dass das Handeln als gewerblich zu qualifizieren ist. Es kommt auf die tatsächliche Verkaufstätigkeit an. Dies macht die Rechtsprechung an verschiedenen Kriterien fest. Dies sind etwa die Anzahl der Bewertungen, Anzahl der aktuellen Angebote, ob neue der gebrauchte Artikel verkauft werden, ob es sich immer um gleichartige Produkte handelt, usw.
Wenn man als Gewerbetreibender online verkauft, muss man die umfangreichen Vorschriften des deutschen Wettbewerbsrechts einzuhalten. Dies sind zunächst eine Anbieterkennzeichnung nach § 5 TMG (Telemediengesetz), das Widerrufsrecht und eine Widerrufsbelehrung, Hinweis auf die Gewährleistung, ein Link zur ODR Plattform sowie weitere Informationspflichten.
Ernst Westphal e.K mahnt daher diese Punkte ab. Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 10.000 €.
Unsere Empfehlung:
– Keine Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung
– Nehmen Sie keinen Kontakt zum Gegner oder zur KAnzei Lutz auf
– Leisten sie keine Zahlung
– Lassen Sie die Abmahnung durch einen auf das wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen
– Beachten Sie die Fristen
Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.
Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit. Wir haben Erfahrung aus mehr als 7.000 Abmahnungen!