Unserem Büro liegt erneut eine siebzehnseitige Abmahnung des Rechtsanwalts Stefan Richter aus Berlin vor, der sich selbst vertritt.
Herr Richter hat – wie er selbst behauptet – als Privatperson in einem Onlineshop einen Kauf getätigt und dort seine private Emailadresse angegeben. Der Abmahner moniert bereits den Bestellvorgang, in dem die Emailadresse erhoben wurde, ohne dass dort ein Hinweis darauf zu sehen war, dass man der Verwendung der einzugebenden Emailadresse zu Werbezwecken widersprechen könne. Zudem habe es während der Bestellung die Möglichkeit gegeben, den Button „Bitte keine Werbung“ zu aktivieren, doch ob der Abmahner dies getan hat, bleibt unklar.
Später erhielt der Abmahner eine Versandbenachrichtigung, in der sich ebenfalls eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung befand („Ihre Meinung ist uns wichtig!“ gefolgt von zwei Links zur verschiedenen Bewertungsseiten). Ebenfalls wurde hier moniert, dass diese Email keinen Hinweis auf die Möglichkeit eines Widerspruchs enthielt. Diese Email war durch das abgemahnte Unternehmen im Auftrag des Onlineshops generiert und versendet worden.
Kurze Zeit darauf erhielt der Abmahner eine weitere Email mit Informationen zum Versand seiner Bestellung. Auch hier befand sich der Satz „Ihre Meinung ist uns wichtig!“ gefolgt von zwei Links zur verschiedenen Bewertungsseiten und kein Hinweis auf die Möglichkeit des Werbewiderspruchs. Auch diese Email ist von dem abgemahnten Unternehmen verschickt worden, da für den Onlineshop handelte.
Der Abmahner verlangt die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Dabei ist diese so formuliert, dass dort sowohl das abgemahnte Unternehmen, als auch der Onlineshop und die zwei Bewertungsplattformen inkl. gesetzlicher Vertreter als Unterlassungsschuldner auftauchen. Der Abmahner ist der Ansicht, er könne daher auch einen Gegenstandswert von 22.400,00 € geltend machen, nach dem er auch die Zahlung seiner Anwaltskosten in Selbstvertretung verlangt.
Ferner wird die Erteilung einer DSGVO-Auskunft verlangt.
Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung von Stefan Richter erhalten haben, empfehlen wir dringend, diese anwaltlich prüfen zu lassen! Unterschreiben Sie nicht vorschnell und zahlen Sie nicht ungeprüft an den Abmahner. Wir helfen Ihnen gerne bei der schnellen und professionellen Bewertung Ihrer Situation!