Unserem Büro liegt derzeit eine Abmahnung durch die Coffee-bike GmbH vor.
Allseitiger Beliebtheit erfreuen sich derzeit die sogenannten "Coffee-bikes", also Fahrräder von denen aus frische Kaffeespezialitäten mobil angeboten werden. Der Abgemahnte hat ein solches Fahrrad in Eigenentwurf und Eigenanfertigung vermarket und zum Verkauf angeboten, und dabei den markenrechtliche geschützten Begriff "Coffee-bike" und den Begriff "Coffeein-bike" verwendet.
Dies wurde von der Coffee-bike GmbH zum Anlass genommen, eine kostenpflichtige Abmahnung auszusprechen. Gefordert wird neben der Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung die Auskunftserteilung sowie die Verpflichtung zum Ersatz des markenrechtlichen Schadensersatzes. Ebenso fordert die Coffee-bike GmbH die Begleichung der entstandenen Anwaltskosten aufgrund eines Streitwertes von 50.000,00 €.
Gerne helfen wir Ihnen! Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen.
Wir prüfen ob der Vorwurf berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf. Selbst wenn der Anspruch dem Grunde nach bestehen sollte, muss gut überlegt sein, ob und in welchem Umfang man eine Unterlassungserklärung abgibt. Verstößt man gegen eine Unterlassungserklärung, die grds. ein Leben lang gilt, kommen hohe Vertragsstrafen auf den Betroffenen zu. Auch bei der Auskunftserteilung sollte sorgfältig gearbeitet werden. Letztlich ist zu prüfen, ob die Anwaltskosten in der Höhe berechtigt sind.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net