Uns liegt eine Abmahnung vor, ausgesprochen von der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft von Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen der MG Premium Ltd. wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung (Filesharing) an Erotikfilm.
Unseren Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, über seinen Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Dieser Vorwurf folgt daraus, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk (im vorliegenden Fall ein Pornofilm) in einer Tauschbörse anderen Nutzern angeboten worden sein soll. Dadurch habe unser Mandant Urheberrechte des Abmahners verletzt.
Die IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert neben der Zahlung eines „Vergleichsbetrages“ von 962,39 € die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wir halten die Abmahnung aus mehreren Gründen dem Grunde und Höhe nach für zweifelhaft.
Sollten auch Sie eine Abmahnung der IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten haben leisten Sie keine voreilige Zahlung und geben voreilig keine Unterlassungserklärung an IPPC Law ab.
Unsere Empfehlung
Ruhe bewahren
Fristen beachten
Keine Unterlassungserklärung unterschreiben oder den Geldbetrag zahlen
Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
Einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben und einen Anwalt beauftragen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir kennen den Abmahner bereits aus anderen Verfahren.
Selbstverständlich vertreten wir deutschlandweit. Unkomplizierte Abwicklung per Telefon und/oder E-Mail/Fax.
Kanzlei Dr. Schenk – Erfahrung aus über 7.000 Abmahnverfahren!