Aktuell spricht die der Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne aus Epernay/Frankreich Abmahnungen wegen der Bezeichnung von Liquids mit dem Begriff Champüagne. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die KLAKA Rechtsanwälte aus München.
Aus der Abmahnung geht hervor, dass es sich bei dem Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne um eine nach dem französischen Gesetz vom 12.04.1941 mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Organisation der Champagnerwirtschaft handelt. In dieser Organisation sind alle Winzer und Unternehmen angeschlossen die Champagner anbauen oder vertreiben.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über sog Liquids zur Verwendung in elektronischen Zigaretten unter einer Bezeichnung Champagner über das Internet angeboten zu haben.
Diese Verwendung stellt einen Verstoß gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht dar.
Neben einer Unterlassungserklärung werden Rechtsanwaltskosten bei einem Streitwert von 100.000 € ( = 2.118,44 €)gefordert. Für den Fall zukünftiger Verstöße wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € gefordert.
Wir raten: Nicht zahlen! Nicht unterschreiben!
Die Abmahnung sollte in jedem Fall durch eine auf das Wettbewerbsrechtrecht und Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Die Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall abgeändert werden, sofern Sie nicht gänzlich abgewehrt werden kann. Andenfalls drohen hohe Vertragsstrafen. Auch die Kosten können regelmäßig abgewehrt oder erheblich reduziert werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net
Achtung: Die Bezeichnung von Liqiuds ist schon länger ein Grund von Abmahnungen. So gehen auch Unternehmen wie Red Bull oder Marlboro gegen solche Markenrechtsverletzungen vor.