Bereits in der Vergangenheit haben wir darüber berichtet, dass Anwaltskanzlei Baek Law aus Hamburg im Auftrag der Frau Anja Röhr aus Hamburg vermeintliche Verstöße wegen fehlender Information bzw. Warnhinweise nach der 2.Verordnung des Geräte und Produktsicherheitsgesetz (Spielzeugrichtlinie) abmahnt.
Nunmehr liegt uns eine Abmahnung vor, in der ein Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung abgemahnt wird.
Neben einer Unterlassungserklärung wird eine Kostennote in Höhe von 546,69 € (Streitwert 6.000,00 €) geltend gemacht.
Vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung kann nur gewarnt werden. Sollten Sie in Zukunft bei irgendeinem Produkt die Angaben vergessen oder fehlerhafte Angaben machen könnte eine Vertragsstrafe in Höhe von mehreren tausend Euro geltend gemacht werden. Eine Unterlassungserklärung gilt 30 Jahre lang.
Mitbewerber sollten sich daher in Acht nehmen und Ihre Onlinepräsenzen überprüfen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts unterschreiben! Nicht zahlen!
Vielmehr sollte der Fall einem im Wettbewerbsrecht erfahren Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Wir helfen Ihnen gerne!
Soforthilfe unter 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net