Haben auch Sie eine Abmahnung von Herrn Stanislav Miliuk (bei Ebay handelnd unter Keystore4U) erhalten? Herr Miliuk verkauft über die Internethandelsplattform Ebay Computerspiele. Nach eigenen Angaben ist er Kleinunternehmer. Vertreten wird Herr Miliuk von der Kanzlei Absenger Anwälte.
Die Abmahnung richtet sich an Unternehmen, die ebenfalls über Ebay den Verkauf von sog. indizierten Computerspielen anbieten. Es wird ein Verstoß gegen §§ 3 Abs. 1; 3a und 4 UWG in Verbindung mit § 15 Abs. 1, Nr. 6 Jugendschutzgesetz gerügt.
Insoweit kann beispielsweise auf eine Entscheidung des OLG Hamburg aus dem Jahr 2008 verwiesen werden. Fort führte das Gericht aus, dass es sich beim Jugendschutzgesetz um eine verbraucherschützende Marktverhaltensnormen handele, die eine Abmahnung rechtfertige. Die Beschränkung des Versandhandels mit indizierten Medien diene insbesondere dem Schutz der Kinder und Jugendlichen, bei denen es sich um besonders schutzwürdige Verbraucher handele. Die erhebliche Bedeutung dieses Jugendschutzes finde Ausdruck in der strafrechtlichen Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Versand- und damit auch Internethandels mit derartigen Medien (BGH WRP 07, 1173, 1177 – Jugendgefährdende Medien bei eBay). Das OLG Hamburg hat einen Streitwert von 30.000 € für angemessen gehalten.
Gefordert werden in der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie Anwaltskosten Gegenstandswert von 25.000,00 EUR.
Unsere Kanzlei hat bereits zahlreiche solcher Fälle bearbeitet und kennt die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Ob ein Verstoß vorliegt kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall an.
Wir empfehlen die Abmahnung ernst zu nehmen.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net