Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Fet-X GmbH aus Unna vor. Den Abgemahnten wird vorgeworfen über das Portal x-juggler Filme angeboten zu haben, ohne hierbei die Jugendschutzvorschrift beachtet zu haben. Ausgesprochen wird Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Christoph Cojger aus Frankfurt am Main.
Gefordert werden neben einer Unterlassungserklärung Rechtsanwaltsgebühren bei einem Streitwert von 10.000 € und ein Schadenersatz in Höhe von 300,00 €.
Es ist schon fraglich, ob überhaupt ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht. Aus der Abmahnung ergibt sich dies nicht eindeutig.
Auch ist es fraglich, ob ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt, da das Portal eine Überprüfung der Volljährigkeit vornimmt.
Nach unseren Informationen wurden in den letzten Tagen mehr als 150 Abmahnungen ausgesprochen! Es besteht daher der Verdacht des Rechtsmissbrauches.
Die Abmahnung sollte in jedem Fall durch eine auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk.net