Achtung zum 01.01.2022 ändern sich die Vorschriften für Gebrauchtwaren und B-Ware im Onlinehandel. Dies gilt aber nur für Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Bisher galt, wenn ich ein Mängelexemplar kaufe geht ich davon aus, dass es einen Mangel hat, mit der Folge dass der Käufer keine Mangelansprüche geltend machen konnte, da er den Mangel kennt. Diese grundsätzliche Regel gilt nun nicht mehr. Zukünftig kann der Käufer einen Kaufvertrag im Wissen schließen, dass das Produkt mangelhaft ist und dann seine Gewährleistungsrechte wie etwa die Nacherfüllung geltend machen. So jedenfalls muss man wohl die neuen Vorschriften lesen. Will der Verkäufer von dieser gesetzlichen Regelung abweichen.
Der § 476 Absatz 1 BGB in der Fassung ab 1. Januar 2022 für Angebote von Gebrauchtwaren und B-Ware lautet nun folgt:
Von den Anforderungen nach § 434 Absatz 3 oder § 475b Absatz 4 kann vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer durch Vertrag abgewichen werden, wenn
- der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, und
- die Abweichung im Sinne der Nummer 1 im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart “
Der Verkäufer muss also den Käufer über den konkreten Mangel in Kenntnis setzen. Dann kann der Käufer diesen später nicht bemängeln. Dieses muss er aber „ausdrücklich“ und „gesondert“ vereinbaren. Wie dies aussehen soll verrät der Gesetzgeber nicht. Eine Möglichkeit, die aktuelle wohl von den meisten favorisiert wird, ist die Verwendung von Checkboxen, in denen die Abweichungen beschrieben werden. Diese muss der Käufer aber aktiv anklicken um sie zu akzeptieren.
Ebay sowie alle gängigen Softwareanbieter arbeiten aktuell daran eine technische Lösung zur Verfügung zu stellen. Gleichwohl wird die neue Regelung sicher zu vielen neuen Rechtsstreitigkeiten führen.
Gerade in den folgenden Monaten sollte man sich sehr genau überlegen, ob man Gebrauchtwaren und B-Ware anbieten sollte bzw. man sollte hier sehr sorgfältig arbeiten. In jedem Fall gilt, dass man dies nur dort machen sollte wo sichergestellt ist, dass die neuen Anforderungen erfüllt werden können.