Das Landgericht Berlin Urt. vom 28.07.2025, Aktenzeichen 61 O 99/25 hat entschieden, dass bei Account Sperrungen eines Influencers bei Instagramm die deutschen Gerichte zuständig sind.
Ebenso urteilte das Gericht, dass eine Sperre ohne vorherige Anhörung rechtswidrig ist.
Im vorliegenden Fall hatte ein Influencer einen Antrag auf erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Er besaß drei geschäftlich genutzte Instagram-Konten. Eines davon mit dem Namen wurde von Instagram gesperrt. Als Grund wurde drei vermeintliche Urheberrechtsverstöße, die von Dritten gemeldet worden waren, genannt.
Instagram löschte daraufhin nicht nur die betreffenden Videos, sondern deaktivierte auch den Account. Eine Anhörung des Influencers erfolgte nicht. Ein Einspruch des Influencers wurde nach nur zwei Minuten (!) nach Einreichung abgelehnt.
Daraufhin beantragte er eine einstweilige Verfügung auf Reaktivierung seines Kontos. Zu Recht wie das Landgericht Berlin nun urteilte. Das Landgericht stützt seine Entscheidung insbesondere auch auf kartellrechtliche Erwägungen. So habe Instagram seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe (§ 19 GWB). Das Landgericht folgt hierbei dem OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.04.2025, was ebenso entschieden hat. So stelle die Sperrung des Kontos ohne vorherige Anhörung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Instagram dar.
Influencer und andere Unternehmer können sich daher in vielen Fällen gegen die Sperrung zur Wehr setzen.
Wenn Ihr geschäftlicher Account gesperrt wurde, stehen wir gerne mir Rat und Tat zur Seite. Wir vertreten deutschlandweit Influencer und sind auf das Urheber- und Medienrecht spezialisiert.