Sie haben eine Abmahnung von Louis Vuitton durch CBH Rechtsanwälte erhalten? Wir helfen Ihnen größere Schäden abzuwenden und die Situation zu klären. Eine solche Abmahnung kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben und sollte daher auf keinen Fall ignoriert werden.
Louis Vuitton Malletier SAS ist ein französisches Luxuswarenunternehmen aus Frankreich. Bekannt wurde es durch exklusive Koffer und Reisegepäck.
Die Marke Luis Vuitton ist weltbekannt. Fast jeder kennt das Monogramm Muster aus den Initialen des Firmengründers, „LV“. Gerade dies ist immer wieder Gegenstand von Fälschungen und Plagiaten.
Luis Vuitton geht massiv gegen Fälschungen und Plagiate vor. Vertreten wird das Unternehmen durch die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg.
In den Abmahnungen wird in aller Regel folgendes gefordert
- Beseitigung
- Unterlassung (Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserkläfrung
- Vernichtung
- Auskunft
- Schadenersatz
- Erstattung von Testkaufkosten
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten (Streitwert 300.000 €) verlangt.
Ob und inwieweit eine Markenrechtsverletzung vorliegt ist immer im Einzelfall zu prüfen. Aber auch wenn eine Markenrechtsverletzung vorliegt ist genau zu überlegen wie man sich verteidigt um den Schaden möglichst klein zu halten. Es drohen auch Strafverfahren. Markenrechtsverletzungen sind strafbar. Ggf kann man auch Regressansprüche gegenüber dem Hersteller/Verkäufer dieser Waren haben.
In jedem Fall sollte man einen Fachanwalt für Markenrecht (=Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) mit der Vertretung beauftragen, um keine Fehler zu machen.
Achtung: Aktuell liegen uns auch immer wieder Abmahnungen wegen der Abfüllung von Probemengen von Louis-Vuitton-Parfüms zur Überprüfung vor. Es geht um Parfüms mit folgenden Namen. „IMAGINATION“, „AFTERNOON SWIM“, „OMBRE NOMADE“, „PACIFIC HILL“, ON THE BEACH“ und „LV Lovers”.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben rufen Sie uns gerne unverbindlich unter 0421-56638780 an oder senden uns die Abmahnung unverbindlich an kanzlei@dr-schenk.net.