Das Landgericht Leipzig, Urteil vom 13.07.2022, Az.: 05 O 555/22 hat entschieden, dass die Werbeaussage “Wir verkaufen Ihre Immobilie zum Bestpreis” in einem Online Portal eine unzulässige Alleinstellungswerbung darstellt.
Eine Alleinstellungswerbung oder Spitzenstellungswerbung liegt vor, wenn ein Unternehmer für sich in Anspruch nimmt, in Bezug auf alle oder einzelne Merkmale seines Unternehmens oder seiner Ware oder Leistung gegenüber allen Wettbewerbern überlegen zu sein. Diese Alleinstellungsbehauptung kann auf vielfältige Art und Weise in Wort und/oder Bild erfolgen (“Der Größte”, “die Nr. 1”, “besser als die Konkurrenz”, “konkurrenzlos” (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 17.12.2020, 15 U 129/19, Tz. 65; OLG Hamm, Urt. v. 3.9.2013, 4 U 82/13 etc.). Entscheidend ist, ob die Aussage vom einem ausreichend großen Teil des angesprochenen Adressatenkreises als Alleinstellungsbehauptung oder Spitzenstellungsbehauptung verstanden wird.
Eine solche Alleinstellungsbehauptung ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie wahr ist. Hinzukommen muss, dass der Werbende einen nach Umfang und Dauer deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern hat und dass dieser Vorsprung auch eine Aussicht auf gewisse Stetigkeit bietet.
Dieses konnte das werbende Unternehmen aber nicht beweisen. So führte das Gericht aus, dass das Online Portal keine Umstände aufzuzeigen konnte , die gerade seiner Tätigkeit eine außergewöhnlich günstige Preisgestaltung für Verkäufer zuschreiben kann. Die Gegenseite hatte noch eingewandt, dass es sich nicht um eine Spitzen- oder Alleinstellungswerbung handele, sondern lediglich um eine allgemeine reklamehafte Anpreisung für eine Maklertätigkeit ohne Aussagegehalt. Dies ließ das Gericht aber nicht geltend und führte aus, dass der bei einem Hausverkauf erzielte Preis ohne Weiteres eine messbare Größe und nicht lediglich eine nichtssagende reklamehafte Anpreisung ist.
Wir halten das Urteil für zutreffend. Unternehmen sollte daher bei der Anpreisung Ihrer Waren und Dienstleistung mit solchen Aussagen sehr vorsichtig sein, da diese schnell zu einer Abmahnung führen können.