Seit November 2008 bestimmt eine EU-Verordnung, dass Flugpreise gegenüber Verbrauchern stets einschließlich aller obligatorischen Steuern, Gebühren, Zuschlägen und sonstigen Entgelten anzugeben sind. Damit sollen Passagiere vor irreführenden Lockangeboten geschützt werden.
Das Berliner Kammergericht hat den Fluggesellschaften Air Berlin und Ryanair nunmehr nochmals ausdrücklich untersagt, mit solchen irreführenden Angaben zu werben.
So müssen Bearbeitungsgebühren, Steuern und Kerosinabgaben ebenso aufgeführt werden wie Extra-Gebühren, die dadurch entstehen, dass „normale“ Kunden mit einer Kreditkarte buchen, bei der es sich nicht zufällig um diese eine Prepaid-Karte handelt, die eine kostenfreie Buchung ermöglicht.
Klargestellt hat das Gericht auch, dass es nicht ausreicht, den Endpreis nur unterhalb einer Preistabelle oder erst im dritten Buchungsschritt anzuführen. Dem Kunden muss vielmehr zu Beginn des Buchungsvorganges deutlich aufgezeigt werden, welche Kosten insgesamt auf ihn zukommen.