Erneut mahnen die Rechtsanwälte Greyhills die Verletzung der Marke „Spinning“ ab. Markeninhaber ist die kalifornische Firma Mad Dogg Athletics Inc. Wir berichteten darüber bereits…
Nun liegt uns ein frisches Abmahnschreiben vom 02.01.2013 vor, in dem wieder, neben einer Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten von 2.051,- € gefordert werden. Für den Fall zukünftiger Verstöße wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,- € gefordert.
Nachdem uns in den letzten Wochen immer neue Abmahnungen vorgelegt werden, wird hier der Eindruck erweckt, dass auf der Internethandelsplattform die Angebote systematisch nach dem Wort „Spinning“ durchforstet werden. Wir raten allen Käufern Ihre Produktbeschreibungen zu überprüfen und ggf. abzuändern.
Wir raten zunächst: Nicht zahlen! Nicht unterschreiben!
Die Abmahnung sollte nämlich zunächst in jedem Fall durch einen auf das Wettbewerbsrechtrecht und Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden. Die Unterlassungserklärung sollte in jedem Fall abgeändert werden, sofern Sie nicht gänzlich abgewehrt werden kann. Anderenfalls drohen hohe Vertragsstrafen. Auch die Kosten können regelmäßig abgewehrt oder erheblich reduziert werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net