Aktuell häufen sich Fälle, in denen ein Herr Marcus Kahn aus Wuppertal, eBay-Mitglied "das*ist", Schadensersatzforderungen aufgrund vorzeitig abgebrochener eBay-Auktionen geltend macht. Herr Kahn hat innerhalb der letzten Tage auf knapp 1900 Artikel geboten, bei denen es sich um Elektroartikel wie iPhones, iPads und Digitalkameras handelt. Regelmäßig gibt Herr Kahn Gebote zwischen € 222 und € 333 ab. Verkäufer, die ihre Auktion vorzeitig beenden, während Herr Kahn Höchstbietender ist, werden von ihm meistens zunächst über eBay kontaktiert und nach dem Grund des Abbruchs gefragt. Stellt dieser Grund kein gesetzliches Rücktrittsrecht dar, verschickt Herr Kahn daraufhin eine Aufforderung, das fragliche Gerät zu dem zuletzt von ihm gebotenen Preis zu versenden oder Schadenersatz in Höhe der Differenz zu einem vergleichbaren Gerät zu zahlen. Weigert sich der Verkäufer, zieht Herr Kahn die Anwaltskanzlei Peter Kupfer aus Friesenheim oder Anwaltskanzlei Trettin aus Essen heran, durch die er seine vermeintlichen Schadensersatzansprüche geltend macht.
Wenn Sie ebenfalls von einer solchen Schadensersatzforderung betroffen sind, heißt es erst einmal Ruhe bewahren. In keinem Fall sollten Sie diesem Käufer vorschnell Auskünfte erteilen oder Geld überweisen. Dennoch muss eine Reaktion erfolgen!
Die Berechtigung der Forderung sollte durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden. Es besteht auch der Verdacht des Rechtsmissbrauches.
Soforthilfe unter Tel: 0421-56638780 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk