Es ist schon erstaunlich, dass gerade eine ehemalige Mitarbeiterin des NDR nunmehr in ihrer Doktorarbeit zu dem Schluss kommt, dass die GEZ-Gebühren verfassungswidrig sind und bereits gezahlte Gebühren zurückgefordert und die kommenden gar nicht erst gezahlt werden sollten.
„Dr.“ Anna Terschüre hat ihre Doktorarbeit über die Rechtmäßigkeit dieser TV-Steuer geschrieben und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erhebung der Rundfunkabgaben nicht mit dem Verfassungsrecht im Einklang stehen. Die Abgabe dieser Gebühren sei eine „Zwecksteuer“ und verstoße zudem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.
Zudem – so die Autorin – bedienen ZDF und ADR nicht das Interesse ihrer Zuschauer, sondern sende neue Produktionen, was nur durch den Druck der Werbeindustrie zustande käme. Dieses Vorgehen entspreche überhaupt nicht dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag.
Für ihre Doktorarbeit hat Anna Terschüre die Bestnote „summa cum laude“ erhalten. Die öffentlich-rechtlichen Sender versuchen die Erkenntnis der Autorin zwar von der Öffentlichkeit fern zu halten. In einem Verfahren von Rossmann und Sixt gegen die erneuerte Rundfunkabgabe wird die Doktorarbeit aber schon als wichtiges Dokument gewürdigt.