14. Juli 2008
Das OLG Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 17.04.2008, Az.: 2 U 82/07 als Berfufungsinstanz festgestellt, dass eine Zeitungswerbung, mit dem Wortlaut "ohne 19 % Mehrwertsteuer" zumindest dann unzulässig ist, wenn sie nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag gilt. Eine solche Werrbung ist gemäß § 4 Nr. 1 UWG geeignet beim Verbraucher die Entscheidungsfreiheit unangemssen sachlich zu beeinflussen, da sie einen erheblichen Teil der Adressaten der Wahrnehmung von Vergleichsmöglichkeiten für Preise und/oder Qualität beraubt.