Ab sofort gelten für Wettbüros in Berlin neue Vorgaben. Dies ergibt sich aus der neuen Fassung des Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag, dort § 9. Für Wettbüros gelten nun ähnliche Vorgaben wie bei Spielhallen.
So müssen Wettbüros unter anderem einen Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Sportstätten sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten. Es gelten dann, wie bei Spielhallen, 200 Meter Mindestabstand.
Zu anderen Wettbüros soll ein Abstand von mindestens 500 Metern gelten, zwischen zwei Wettbüros des selbst Anbieters müssen mindestens 2.000 Meter liegen.
Weiter gilt nur eine tägliche Sperrzeit von 03.00 Uhr bis 11.00 Uhr, § 9 Abs. 5 Berliner Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag
Wettanbieter, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen, müssen bis zum 30. September 2020 schließen. Es darf davon ausgegangen werden, dass sich die betroffenen Wettbüros gegen Schließungen zur Wehr setzen werden.