Dass der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin für die DigiRights Administration GmbH abmahnt, ist nichts Neues…
Neuerdings liegt uns aber eine Abmahnung vor, bei der er sich nicht einmal mehr die Mühe macht dem Abgemahnten mitzuteilen, welches Musikwerk der DigiRights dieser nun zum Upload angeboten haben soll. Er teilt lediglich mit, an welchen Liedern seiner Mandantschaft die Rechte zustehen sollen wie an:
„Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“
„Mike Candys Feat. Evelyn and Partick Miller – 2012”
„DJ Antoine Feat. The Beat Shakers Ma Cherie“
“Gusttavo Lima – Balada”
“Triggerfinger – I Follow Rivers”
“Timati & La La Land feat. Timbaland & Grooya – Not All About The Money“
„Mike Candys Feat. Sandra Wild – Sunshine”
“Remady & Manu L feat. J-Son – Single ladies”
“Jose De Rico feat. Henry Mendez – Rayos De Sol”
Dann teilt er mit, dass wohl die Datei „German Top 100 Single Charts“ zum Upload angeboten wurde. Der Abgemahnte darf nun herausfinden, welche der Lieder betroffen sind…
In seinem Schreiben fordert der Rechtsanwalt die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 2.400,- €.
Die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert unterschrieben werden. Auch die Schadenersatzansprüche sind nach unserer Auffassung weit überhöht.
Unsere Empfehlung: Nichts unterschreiben – Nicht zahlen!
Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie die Abmahnung einfach ignorieren dürfen… Es muss geprüft werden, inwieweit der Ihnen vorgeworfene Verstoß wirklich zutrifft oder eben nicht und welche Verteidigungsstrategie speziell für Ihren Fall die beste ist.
Lassen Sie sich durch uns helfen!
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen!
Wir wissen worauf es ankommt!
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net