Unserer Kanzlei liegt eine Abmahnung der Philip Morris Brands S.A.R.L vor. Diese macht gegenüber einem E-Zigaretten Händler eine Markenrechtsverletzung an der Marke MARLBORO geltend. Streitgegenstand sind die sog. E-Liquids. Diese Geschmacksrichtungen werden mit verschiedenen Namen deklariert, so u.a. mit der Bezeichnung Marlboro. Wir hatten bereits über einen Fall berichtet indem Red Bull gegen derartige Markenrechtsverletzungen vorging.
Wir raten den Verkäufern dringend bei der Bezeichnung der Liquids keine Markennamen zu verwenden. Ebenso sollten in der Werbung selbst keine Marken in unzulässiger Weise genannt werden.
Die Streitwerte bei solchen Verletzungen belaufen sich auf bis zu 300.000 €!
Nicht jede Abmahnung ist allerdings berechtigt!
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, heißt es erst mal Ruhe bewahren. In keinem Fall einfach die Unterlassungserklärung unterschreiben und/oder den Geldbetrag überweisen.
Die Berechtigung der Abmahnung sollte zunächst von einen aufs Markenrecht spezialisierten Anwalt überprüft werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei(at)dr-schenk