Aktuell mahnen die die Rechtsanwälte v. Nieding Ehrlinger Marquardt im Auftrag der Firma VSM Deutschland GmbH verschiedene Wettbewerbsverstöße bei Wettbewerbern ab.
Konkret geht es um Verstöße gegen die Preisangabenverordnung sowie Verstöße gegen die Informationspflichten gem. Artikel 246 § 3 EGBGB.
Gefordert wird Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 911,80 €.
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten heißt es zunächst Ruhe bewahren!
Nichts unterschreiben! Nicht zahlen!
Vielmehr sollte der Fall zunächst einen aufs Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt übergeben werden, um die vermeintlichen Ansprüche zu überprüfen und wenn möglich abzuwehren.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Wettbewerbsrechts können wir Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Wir vertreten deutschlandweit!
Erfahrung aus mehr als 4.000 Abmahnungen!!!
Soforthilfe unter 0800 -3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net