Wer kennt sie nicht – Ob Bettwäsche, Kissen, Tassen oder ähnliche Artikel – allesamt haben das Design „ Ohne Dich ist alles doof“ gemeinsam. Dieser Schriftzug in einer bestimmten grafischen Darstellung und dazu die prägenden figürlichen Elemente mit knappen, verbalen Zuschreibungen bilden die besondere Eigenart dieser Artikel.
Das OLG Hamburg hat nunmehr mit Urteil vom 21.09.2001, Az.: 5 U 164/08 entschieden, dass der Vertrieb von ähnlichen Artikeln mit der Aufschrift: „Mit Dir ist alles toll“ eine unlautere Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellt.
Eine Firma hatte diesen Schriftzug und weitere Abbildungen auf ähnlichen Artikeln gerade so platziert, dass die Gemeinsamkeiten zu der Grundidee „Ohne Dich ist alles doof“ unschwer zu erkennen waren. Die Gestaltungsprinzipien wurden insoweit fast komplett übernommen, auch wenn die Kernaussage dabei ins Gegenteil verkehrt wurde.
Durch die Übernahme dieser Grundidee läge, so das Gericht, eine vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft der nachgeahmten Artikel vor. Diese stelle außerdem eine gewisse Rufausbeutung dar.
Anhand dieses Fallbeispiels wird wieder einmal deutlich, dass Unternehmer vor Vertriebsbeginn neuer Produkte genauestens prüfen sollten, ob wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt werden könnten.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren im Bereich des Wettbewerbsrechts tätig und berät Sie gern.