27. November 2011
Aktuell hat das Bundespatentgericht in München entschieden, dass die Wortmarke “Berliner Reichstagsbrand” nicht gegen die guten Sitten verstößt und somit die Eintrag8ung nicht untersagt werden kann. Das Deutsche Patent und Markenamt hatte die Eintragung noch verweigert.
Das erkennende Gericht bestätigte zwar, dass es sich um ein provokatives Wortspiel handele. Dieses stehe einer Eintragung jedoch nicht entgegen. So werde der Begriff Berliner Reichstagsbrand im Zusammenhang mit Spirituosen eher mit dem gleichnamigen Branntwein verbunden. Ein Verstoß gegen die guten Sitten liege danach nicht vor. Ebenfalls liege keine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus vor.