Das LG Berlin hatte in seinem Urteil vom 28.01.2014, Az.: 15 O 300/13 entschieden, dass die von Blizzard Entertainment verwendeten AGB-Klauseln zu dem Spiel World of Warcraft teilweise unzulässig sind. Hierunter fallen insbesondere Klauseln, nach denen Nutzer nahezu willkürlich gesperrt werden können und der Leistungsumfang und die Nutzungsbedingungen durch den Verwender der Klauseln beinahe unbegrenzt geändert werden können.
Hierzu führte das Gericht aus, dass nach den hier verwandten AGB selbst eine fehlgeschlagene Abbuchung von der Kreditkarte nach den Nutzungsbedingungen reichen, um den Account des Spielers ohne vorherige Mahnung fristlos zu sperren und zu löschen. Ebendies gelte auch für den Fall, dass eine Abbuchung vom Kundenkonto aus irgendwelchen Gründen zurückbelastet werde. Nach einer solchen Klausel wäre die Löschung des Accounts selbst dann möglich, wenn der Fehler der Abbuchung in der Buchhaltung des Anbieters liegen würde und/oder es sich um einen Kleinstbetrag handeln würde. Diese Regelung benachteilige den Kunden unangemessen und sei demnach unzulässig.
Zudem beanstande das Gericht, dass die Kündigungsrechte der Kunden, selbst nach einem Totalausfall des Online-Spiels stark eingeschränkt oder gar ausgeschlossen wären. Eine Kündigungsmöglichkeit des Kunden besteht nur dann, wenn der Service 72 Stunden infolge ausgesetzt oder unterbrochen wurde und wenn ein Ausfall vorher angekündigt wurde, ist eine Kündigung sogar komplett ausgeschlossen. Auch wenn der Anbieter für den Ausfall verantwortlich war, wurde eine Kündigung ausgeschlossen.
Letztlich war nach Ansicht des Gerichts auch eine Klausel unzulässig, nach der sich der Anbieter das Recht einräumte Nutzungsbedingungen, Leistungen und Preise jederzeit und nahezu beliebig zu ändern. Die Einführung neuer Gebühren sollte vor allem dann zulässig sein, wenn dies zur Verbesserung des „Spielergebnisses“ nützlich sei.
Letztlich bleibt anzumerken, dass gerade AGB amerikanischer Anbieter eine Vielzahl unzulässiger Regelungen enthalten. Eine Unvereinbarkeit mit deutschem Recht folgt in der Regel aus einer unangemessenen Benachteiligung der Verbraucher durch diese AGB.