Einer der größten Partnertauschbörsen muss seine Kündigungspraxis ändern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die EliteMedianet GmbH erst abgemahnt und dann verklagt, da der Verband der Auffassung war, dass mehrere Vertragsklauseln gegen geltendes Recht verstoßen, da eine unangemessene Benachteiligung vorliegt. Dieses wurde nun durch das Landgericht Hamburg bestätigt.
Fünf von sechs der beanstandeten Klauseln hatte Elitepartner.de im Vorfeld zur mündlichen Verhandlung versprochen zu ändern. In der mündlichen Verhandlung Am 30.04.2013 hat nun das Landgericht Hamburg auch die letzte Klausel für unzulässig erklärt, wonach es den Kunden verwehrt war, sich per E-Mail vom Vertrag zu lösen. In den Bedingungen war festgelegt, dass Voraussetzung für eine wirksame Kündigung die schriftliche Erklärung ist. Die elektronische Form war ausgeschlossen. Telefax wiederum war zulässig. Das Landgericht sah hierin eine unzulässige Klausel, da vielen Nutzern unklar war, auf welchem Wege sie ihren Vertrag kündigen können. Eine solche Klausel ist nach Auffassung des Gerichts daher intransparent und stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.