Die Internethandelsplattform eBay wird in Zukunft wohl zumindest zum Teil dazu beitragen, dass weniger Abmahnungen wegen fehlender oder falscher Grundpreisangaben ausgesprochen werden. Nach einer Ankündigung von eBay sollen im Oktober dieses Jahres für bestimmte Artikel bzw. bestimmte Kategorien die Grundpreise von eBay – wenn der Verkäufer es wünscht – automatisch ausgerechnet und angezeigt werden. Wie genau das aussehen soll, hat eBay hier vorgestellt: http://sellerupdate.ebay.de/autumn2012/unit-prices.
Für Angebote mit Varianten, also unterschiedliche Größen zu unterschiedlichen Grundpreisen ist dieses Tool jedoch nicht geeignet. Hier müssen dann getrennte Angebote erstellt werden.
Unklar bleibt derzeit noch, ob dieser Grundpreis dann auch bereits in der Suchliste angezeigt wird. Dies ist von der Rechtsprechung jedoch gefordert. Daher bleibt abzuwarten, ob dieses Tool wirklich so hilfreich sein wird. Aufgrund der jetzt bereits angekündigten Einschränkungen wird nach wie vor die eigene Sorgfalt der Verkäufer an erster Stelle stehen. Leider wissen immer noch viele Onlinehändler nicht, wie und wo die Grundpreise anzugeben sind.
Gerne helfen wir Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlineshops!