Google hat ein UDRP-Verfahren – ein Verfahren zur Schlichtung von Domainstreitigkeiten – angestrengt, um die Übertragung der Domain “oogle.com” zu erwirken – ohne Erfolg.
Das Scheidsgericht sah keine Anhaltspunkte für die erforderliche Bösgläubigeit (“in bad faith”) der Domainregistrierung und entschied zu Ungunsten von Google. Zu dem sei auch maßgeblich gewesen, dass „oogle.com“ bereits im Februar 1999 registriert worden ist, als Google weder eigene eingetragene Marken hatte noch besonders hohe mediale Bekanntheit besaß. Der Domaininhaber hat geltend gemacht, dass die Domain zum Zeitpunkt der Registrierung dem Alias des Programmierers Justin Tunney entsprach, mit dem eine Zusammenarbeit bestanden hatte.
Nicht thematisiert wurde hingegen, ob zwischen oogle.com und den Marken der Google Inc. Identität oder Verwechslungsgefahr besteht, und ob der Domaininhaber möglicherweise auch ein berechtigtes Interesse oder eigene Rechte an dem Domainnamen hat.
Zuvor hat Google Inc. bereits erfolgreich 750 Domainnamen eingeklagt.
Ein Gegner des UDRP-Verfahrens, Chris Gillespie, hatte – natürlich ohne die Einwilligung von Google – im Februar/März 2012 etwa 750 Domains registriert, die das Wort „Google“ beinhalteten, wie etwa googledeutschepost.com oder googlehyundai.com.
Dagegen wandte sich Google Inc. mit einem Antrag beim National Arbitration Forum (NAF) wegen Verletzung der Markenrechte. Das Schiedsgericht entschied hier zugunsten von Google. Nach dessen Ansicht hat der Antragsgegner kein Recht an der Nutzung des Markenzeichens, da er die Domains in Kenntnis der Tatsache, dass es eingetragene Marken gibt folglich bösgläubig registriert hat. Außerdem bestehe mit den Marken von Google Verwechslungsgefahr.
Die Domains mussten an Google herausgegeben werden.
Das NAF wies jedoch auch auf ein noch laufendes Löschungsverfahren hin:
Eine Privatperson hat vor einem Bezirksgericht in Arizona eine Löschungsklage erhoben, weil sie der Ansicht ist, dass das Wort „Google“ bereits so sehr in den sprachgebrauch übergegegangen sei, dass das Unternehmen selbst mit dem Wort gar nicht mehr assoziiert werde, sondern es mittlerweile ein gebräuchlicher Ausdruck für „im Internet suchen“ sei.
Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch offen.