Aktuell liegen uns Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH vor. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film
Blutzbrüdaz
Illegal im Internet angeboten zu haben. Gerichtet ist die Abmahnung an den Anschlussinhaber. Achtung! Dieser ist nicht immer gleich der Täter. Es muss immer sogfältig geprüft werden, inwieweit der Anschlussinhaber überhaupt verantwortlich ist.
In der Abmahnung werden eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie ein Betrag von 956 € gefordert. Der Zahlbetrag setzt sich zusammen aus 506 € Anwaltskosten und 450 € Schadensersatz.
Der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Achtung! Die mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst!
Achtung: Constantin Film Verleih GmbH lässt durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aktuell auch das illegale Anbieten der Filme
– Agent Ranjid rettet die Welt
– Shoot Out -Keine Gnade-"
– Parker“
Abmahnen.
Können wir Ihnen helfen?
Unsere Kanzlei konnte schon tausenden Betroffenen helfen!
Wenn möglich werden wir versuchen den Anspruch komplett abzuwehren. Unser Motto: Kein Geld an den Abmahner. Wenn es nicht anders geht, geben wir in ihrem Namen eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Den Zahlungsanspruch versuchen wie soweit wie möglich zu reduzieren, wenn nicht sogar gänzlich abzuwehren.
Eine Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich.
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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