Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit für das Unternehmen Constantin Film Verleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Film,
„Motel Room 13“ (The Bag Man)
ab.
Gefordert warden Waldorf Frommer eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Schadenersatz in Höhe von 815,00 €.
Den Abgemahnten wird die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerks " Motel Room 13“ über sog. Filesharing-Netzwerke wir etwa bittorrent vorgeworfen. Die Abmahnung richtet sich an den Anschlussinhaber. Dieser ist aber nicht zwangsweise der Täter. Die Abmahnung muss daher nicht unbedingt berechtigt sein. Aber selbst, wenn Sie Täter sind heißt dies nicht in jedem Fall, dass sie schadenersatzpflichtig sind. Vielmehr sollte der Fall zunächst von einem aufs Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Auch können wir nicht empfehlen die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nach unserer Auffassung zu weit gehend ist.
Unsere Empfehlung:
Abmahnung durch einen aufs Urheberrecht spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen lassen
– Fristen zu beachten,
– keinen Kontakt zu FAREDS aufzunehmen
– Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben
– keine voreiligen Zahlungen vorzunehmen,
Die Kanzlei Dr. Schenk aus Bremen hat sich u.a. auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert. Wir werden prüfen, inwiefern sie für den Verstoß verantwortlich gemacht werden können und wenn ja, ob die Höhe der geltend gemachten Forderung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist.
Achtung! Greifen Sie nicht auf Vorlagen im Internet zurück. Es kursieren diverse Vorlagen im Internet, die allerdings oft ungenügend oder falsch sind. Bei Abgabe einer falschen oder ungenügenden Unterlassungserklärung abgeben, kann die Gegenseite gegen Sie ein teures Gerichtsverfahren anstrengen.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung! Kostenlose Hotline unter 0800/3331030 oder Mail an kanzlei@dr-schenk.net
Wir haben Erfahrung aus mehren tausend Abmahnungen!