Update 06.04.2016
Uns liegen zwei weitere Abmahnungen des VSGE vor. Wiederum geht es um Fotos die von der Plattform Flickr stammen. Spannend ist, dass zumindest in einem Fall sowohl der Name als auch der Link vorhanden waren, so dass die Abmahnung nach unserer Ansicht offensichtlich unberechtigt ist. Scheinbar nimmt man es bei dem scheinbar massenhaften abmahnen nicht ganz so genau.
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Erneut liegt uns eine Abmahnung des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) aus Berlin zu Bearbeitung vor. Vertreten wir der Verband. Die Kanzlei Lutz Schröder aus Kiel mahnt schon seit Jahren die unerlaubte Verwendung von Fotos im Auftrag des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) ab.
In aktuellen Abmahnung werden die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung, Schadenersatz in Höhe von 829,25 € sowie Anwaltsgebühren in Höhe von 546,50 € gefordert.
Der Abmahnung ist bereits ein vorausgefüllter Überweisungsträger beigefügt. Schon hieran lässt sich erkenne, dass es sich um ein massenhaftes Vorgehen handelt.
Abgemahnt wird die Verwendung eines Fotos- genauer um abfotografiertes Paragrafenzeichen- welches auf einer Internetseite eingestellt wurde. Man kann schon über die Schutzfähigkeit dieses Fotos streiten.
In der Abmahnung wird angegeben, dass der behauptete Rechtsverstoß eine CC-Lizenz zugrunde liegt. Herr Dennis Skley habe das Bild auf der Plattform Flickr eingestellt und unterliegt der Creative Commons License Deed. Der Abmahnung sind auch die Lizenzbedingungen beigefügt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass das Bild ohne Kennzeichnung des Fotografen und ohne Link auf die Lizenz eingestellt. Ebenso fehlte der Bildtitel.
Rechteinhaber soll der Fotograf Dennis Skley sein, der seine Rechte auf Schadenersatz und Unterlassung für die hier behauptete Rechtsverletzung an den VSGE abgetreten habe. Der entsprechende Vertrag ist der Abmahnung beigefügt. Auch die Wirksamkeit dieses Vertrages halten wir für fragwürdig, insbesondere was den Unterlassungsanspruch anbelangt. Herr Dennis Skley hat als Gegenleistung für die Abtretung angeblich 50 € erhalten.
Wir können nicht empfehlen die beigefügte Unterlassungserklärung und oder Zahlungsbegehren nachzukommen.
Wir halten die Abmahnung schon dem Grunde nach für zweifelhaft. In jedem Fall halten wir die Forderungen aber für überzogen.
Sollten auch Sie eine Abmahnung des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums (VSGE) vertreten durch die Kanzlei Schröder erhalten haben, helfen wir Ihnen gerne!
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehr als 4.000 Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in Urheberrecht Angelegenheiten.
Kostenlose Hotline unter 0800-3331030 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net