Seit dem 09.01.2016 sind Shopbetreiber verpflichtet, auf die von der EU-Kommission erstellte Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) hinzuweisen.
Von dieser neuen Informationspflicht ist jeder Unternehmer betroffen, der in der Europäischen Union niedergelassen ist und online (auch) mit Verbrauchern, die in der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben, Kauf- oder Dienstleistungsverträge abschließt.
Kommt der Shop Betreiber seiner Pflicht nicht nach stellt dies einen Wettbewerbsverstoß dar. Das Landgericht Bochum, AZ: I-14 O 21/16 hat insoweit bereits eine einstweilige Verfügung erlassen. Es läuft allerdings das Widerruspruchsverfahren. Nach unseren Informationen mahnt diesen Verstoß auch bereits der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. ab, der seit Jahren aktiv Abmahnungen ausspricht.
Achtung: Die Pflicht gilt, obwohl es in Deutschland derzeit keine Streitschlichtung stelle gibt!
Auf der OS Plattform heißt es insoweit wie folgt:
Haftungsausschluss
Für einige Branchen und in den folgenden Ländern gibt es derzeit keine Streitbeilegungsstellen: Deutschland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Spanien Deshalb können Sie als Verbraucher dieses Portal möglicherweise nicht zur Beilegung von Streitigkeiten mit Händlern in diesen Ländern benutzen.
Der Grund hierfür ist, dass das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – mit dem erst die Rechtsgrundlage für die Schlichtungsstellen geschaffen wird – erst am 25. Februar 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und in seinen wesentlichen Teilen erst zum 1. April 2016 in Kraft tritt.
Sie erreichen die Onlineplattform der Europäischen Union zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten über nachfolgenden Link:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/