Adidas hat seine Händlerlizenzbedingungen (E-Commerce Bedingungen für Adidas Group Erzeugnisse) neu gefasst und will Händlern ab 2013 den Verkauf über Ebay und Amazon verbieten.
Eine Unternehmenssprecherin von Adidas sagte hierzu folgendes:
Wir wollen sicherstellen, dass unsere Produkte über die Webseiten unserer Handelspartner oder unsere eigene Webseite verkauft werden".
Die Zulässigkeit eines solchen selektiven Vertriebssystems ist umstritten.
Das OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.11.2009, Az.: 6 U 47/08 hat ein solches selektives Vertriebssystems bei Markenartikeln der Firma Scout für zulässig erachtet. Demnach durfte Scout ein Lieferverbot für Ebay-Händler verhängen.
Man darf gespannt wie Adidas seine neuen Bedingungen durchsetzen wird. Es ist damit zu rechnen, dass Adidas massiv mittels Abmahnungen die neuen Bedingungen durchsetzen wird.