Achtung! Derzeit verswenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Abmahnungen Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen das Musikalbum
„Comeblack“ von der Band Scorpions
in sog. Filesharing Tauschbörsen, wie beispielsweise BitTorrent, eDonkey, emule, usw. wiederrechtlich zum Download angeboten zu haben.
Gefordert wird neben einer strafbewährten Unterlassungserklärung ein Abgeltungsbetrag in Höhe von 956 Euro gefordert.
Unsere Empfehlung: Nichts unterschreiben – Nicht zahlen!
Dies bedeutet allerdings nicht, dass Sie die Abmahnung einfach ignorieren dürfen. Es muss geprüft werden, inwieweit der Ihnen vorgeworfene Verstoß wirklich zutrifft oder eben nicht und welche Verteidigungsstrategie speziell für Ihren Fall die Beste ist.
Lassen Sie sich durch uns helfen!
Unsere Erfahrung basiert auf mehreren tausend Abmahnungen!
Wir wissen worauf es ankommt!
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig erheblich reduziert oder auch ganz abgewehrt werden!
Achtung! Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH auch das illegale down- uploaden zahlreicher weiterer Werke ab:
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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