Die Kanzlei Becker & Haumann Rechtsanwälte spricht im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG Abmahnungen wegen des Verkaufs von Eintrittskarten für Bundesligaspiele aus.
Nach eigenen Angaben ist Werder Bremen alleiniger Veranstalter von Fußballspielen im Weser Stadion. Sie habe ein nachhaltiges Interesse den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden, angeblich vor allem zum Schutz der Fans. Die Berechtigung gegen den Schwarzmarkt vorzugehen sieht sie in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.09.2008, Az.: I ZR 74/06 – bundesligakarten.de. Weiter beziehen sie sich auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg, wonach der höhere Weiterverkauf von Eintrittskarten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden kann.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen gegen die Allgemeinen Ticket Bedingungen (ATGB) verstoßen zu haben und/oder das Vereinslogo unautorisiert für den Ticket Verkauf genutzt zu haben.
In der Abmahnung wird dies wie folgt aufgeführt:
– Die ATGB wurden nicht abgebildet
– Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Logos
– Die Tickets sind mit einem Preiszuschlag über 15 % verkauft worden
– Die Tickets sind in der Absicht, einen Preis von über 15 % des Originalpreises zu erzielen, verkauft worden.
Gefordert werden von den Rechtsanwälten Becker, Haumann, Mankel, Gursky die Abgabe strafbewehrte Unterlassungserklärung, die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 250 €, sowie Kostenerstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 12.500 € (kann im Einzelfall abweichen). Weiter behalte man sich die Geltendmachung der „Auszahlung von Mehrerlösen“ vor.
Insgesamt weist die Abmahnung einen bedrohlichen Charakter aus.
Wir raten zunächst Ruhe bewahren und Fristen beachten. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf und unterzeichnen Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
Gerne helfen wir Ihnen! Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungen und kennen Werder Bremen bereits aus anderen Verfahren.
Wir prüfen ob der Vorwurf berechtigt ist und zeigen Ihnen Verteidigungsstrategien auf. Die gelten gemachten Ansprüche sind nach unserer Auffassung überzogen. Auch ist nicht höchstrichterlich geklärt inwieweit etwa der private Weiterverkauf untersagt werden kann.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800/3331030 erreichen oder senden Mail an kanzlei@dr-schenk.net