Erneut liegt uns eine Abmahnung vom Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor. Grund der Abmahnungen sind vermeintliche Wettbewerbsverstöße im Shop oder bei Ebay.
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. ist ein Verein, mit Mitgliedern aus allen Bereichen des Handels, des Handwerks, der Industrie und der Dienstleistung. Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. sieht sich selbst als eine Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft, um unlauteren Wettbewerb. Die Berechtigung Abmahnungen auszusprechen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG und § 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG.
Konkret geht es häufig um Werbungen mit sog. Testurteilen, etwa der der Werbung mit „Testsieger“, „ADAC Test“ gut oder „ADAC Testurteil“ gut.
Gefordert wird seitens des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. eine strafbewährte Unterlassungserklärung sowie Zahlung Gebühr in Höhe von 196,35 €.
Wenn auch Sie eine Abmahnung vom Verein gegen das Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. erhalten haben heißt es erst mal Ruhe bewahren.
In keinem Fall einfach ohne vorherige Prüfung die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Vielmehr sollte die Abmahnung zunächst von einem auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden.
Wir bieten eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung über die Risiken und Möglichkeiten sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren.
Unsere Erfahrung basiert auf mehreren tausend Abmahnungen! Unsere Kanzlei vertritt seit Jahren erfolgreich in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten.
Telefonisch unter 0421 566 38 780 oder E-Mail an kanzlei@dr-schenk.net
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