Aktuell liegt uns eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung sowie eines fehlerhaften Impressum vor. Ausgesprochen wird die Abmahnung durch die Rechtsanwälte Dr. Heinz und Stillner. Laut Medienberichten hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V bereits im Jahr 2011 300 Unternehmer zur Ordnung gerufen. Die Auswahl der Abgemahnten scheint hier dem Prinzip Zufall zu folgen. Theoretisch könnte die Verbraucherzentrale tausende Abmahnungen aussprechen. Wenn ein Unternehmer als Wettbewerber auch nur eine Handvoll Abmahnungen ausspricht wird gleich von Massenabmahnung, Rechtsmissbrauch und Abzocke gesprochen. Dies scheint für die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg nicht zu gelten. In der Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe von 5.500 € zu Grunde gelegt. Das OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az.: I-4 U 62/10 sieht in einer solch hohen Vertragsstrafe zumindest ein Indiz für Rechtsmissbrauch. Es ist fraglich, ob eine Verbraucherzentrale kleine Online Shops mit Abmahnungen überziehen sollte. Ob dies dem Auftrag der Verbraucherzentrale gerecht wird scheint uns fraglich. Es sollte vielmehr ein Weg gesucht werden wie man den Shops hilft rechtssicher zu agieren anstatt Sie kostenpflichtig abzumahnen. So wäre auch dem Verbraucher mehr geholfen. Unterschrieben wird die Abmahnung übrigens mit vorzüglicher Hochachtung. Warum nicht einfach mit freundlichen Grüßen unterschreibt weiß wohl nur der Unterzeichner.